Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Office Center Mainz GmbH Januar 2006
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von (zwei Wochen) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) (oder durch Rücksendung der Sache) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache). Der Widerruf ist zu richten an: Officecenter Mainz GmbHWiderrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllt.
1. Geltung
1.01. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltslos ausführen.2. Angebot und Abschluss
2.01. Die in unseren Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen sowie - soweit nicht anders gekennzeichnet — im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, sofern nicht für die Annahme des Angebotes eine Frist bestimmt ist.2.02. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingerecht ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.03. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei Rechnungen für bereits erfolgte Lieferungen sofort fällig werden.
3. Lieferfristen und Verzug
3.01 Lieferfristen sind unverbindlich. Wir sind stets bemüht, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Teillieferungen dürfen von uns erbracht werden.4. Versand, Gefahrenübergang und Verpackung
4.01. Versandweg und —mittel sind, soweit nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transporttechnischen und umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt.4.02. Für den Gefahrenübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften lt. § 447 BGB, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
4.03. Mehrwegverpackungen sind uns zurück zu geben.
4.04. Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, nicht statthaft.
4.05. Sendungen innerhalb Deutschlands erfolgen an den Sitz des Kunden frei Haus ab 39 Euro, darunter wird ein Frachtkostenzuschuß von 4,75 Euro berechnet. Mehrkosten für Eilsendungen und Sonder- leistungen trägt der Käufer. Waren im Palettenversand werden ohne weitere Vereinbarung werden hinter die 1. verschlossene Türe des Käufers transportiert.
5. Zahlungsbedingungen
5.01. Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.5.02. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum, soweit nicht anders vereinbart. Der Zahlungseingang gilt an dem Tag als erfolgt, an dem er unserem Bankkonto wertmäßig gutgeschrieben wird. Kommt der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Sofern der Käufer Unternehmer ist, beträgt der Verzugszinssatz 8% p.a. über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
5.03. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Gehen Schecks oder Akzepte zu Protest, so sind sämtliche Lieferungen sowie laufende Wechsel sofort zur Zahlung fällig. Mit Ansprüchen, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt worden sind, kann der Käufer nicht rechnen.
5.04. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei zu leisten an unserer Kasse oder auf unserer Konto.
5.05. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückhaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von unserer Industrie- und Handelskammer benannter Sachverständiger
5.06. Rechnungskürzungen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von uns getätigt werden. Warenrücksendungen werden nur mit dem dazugehörigen und ausgefüllten Retourenschein akzeptiert.
6. Eigentumsvorbehalt
6.01. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der Office Center Mainz GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer Zahlungen auf von ihm besonders bezeichnete Forderungen leistet. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch den Verkäufer begründet, so erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.6.02. Der Käufer hat uns über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, voraus gesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Nm 6.03. und 6.04. auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
6.03. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an die Office Center Mainz GmbH abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten.
6.04. Wir verpflichten uns, die ihm zustehenden Sicherungen in soweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Soweit auf den Wert der Vorbehaltsware abgestellt wird, ergibt sich dieser aus dem Rechnungsbetrag des Verkäufers.
7. Mängelrüge, Gewährleistungen und Haftung
7.01. Im Übrigen werden Mängel nur berücksichtigt, wenn sie bei Erkennbarkeit spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, bei Nichterkennbarkeit unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich gerügt werden. Ist die Mängelrüge berechtigt, so erfüllen wir nach, und zwar nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache im Tausch gegen die mangelhaft gelieferte. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben im Übrigen unberührt. Ersetzte Ware geht in das Eigentum des Verkäufers über.7.02. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der IHK am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.
7.03. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7.04. Die Ansprüche des Bestellers auf Nacherfüllung sowie auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren seit Ablieferung der Ware.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
8.01. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuld- verhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.8.02. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
9. Datenschutz
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, daß wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.01. Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des UN — Kaufrechts, und zwar auch dann, wenn die Lieferungen direkt von einer mit uns arbeitenden Lieferfirma erfolgen.10.02. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist,soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, Mainz. Wir sind allerdings auch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz zu verklagen.
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